Öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin
Laut dem Gesetz über die Universität St.Gallen vom 26. Mai 1988 ist die Universität eine «öffentlich-rechtliche Anstalt» des Kantons St.Gallen mit eigener Rechtspersönlichkeit und dem Recht der Selbstverwaltung. Für unsere Mitarbeitenden bedeutet dies, dass ihre Anstellung nicht wie in der Privatwirtschaft auf dem Obligationenrecht OR basiert.
Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Anstellung bilden kantonale Vorschriften, insbesondere das Staatsverwaltungsgesetz, das Personalrecht und die Verordnung über die Versicherungskasse sowie die internen Weisungen und Reglemente der Universität.
Ziel unserer Personalpolitik
Wir ermöglichen unseren Mitarbeitenden, ihre Aufgaben dienstleistungsorientiert, vertrauenswürdig, wirtschaftlich und innovativ zu erfüllen. Damit wir dies erreichen, gewinnen und halten wir Mitarbeitende mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz, Engagement und Kundenorientierung.
Interessieren Sie sich für eine Anstellung im Dienste des Staates? Hier erfahren Sie Genaueres.